Gemäß DIN EN 15635 wird zwischen einer „Experteninspektion“, die mindestens alle 12 Monate durch eine „fachkundige Person“ durchzuführen ist, und anderen Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchzuführen sind, unterschieden.*
Zusammengefasst bedeutet dies, dass neben der jährlichen Regalinspektion auch regelmäßige Sichtkontrollen durch interne Mitarbeiter durchzuführen sind.
Da es auch bei internen Sichtkontrolle darauf ankommt, Beschädigungen zu erkennen und somit Gefährdungen von Mitarbeitern zu vermeiden, sollten die damit beauftragten Mitarbeiter diesbezüglich sensibilisiert und unterwiesen werden.
Im Rahmen unserer Schulung "Regalchecker" werden Themen wie Unfallgeschehen, rechtliche Grundlagen, Regaltypen, der sichere Betrieb und die Prüfung von Regalen behandelt. Im Anschluss an den theoretischen Teil wird das erlernte praktisch an den Regalen vor Ort geübt.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot über die Schulung "Regalchecker".
* Quelle: DGUV Information 208-043 S.9